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Rechtsform Einzelunternehmen/Unternehmensgegenstand Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Musikerziehung 
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Auszug von Organisation von Veranstaltungen - WKO.at

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Die Organisation von Veranstaltungen stellt ein freies Gewerbe dar. Es bedarf lediglich einer Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Diese ist die nach dem Standort des Betriebes zuständige Bezirkshauptmannschaft, bei Städten mit eigenem Statut der Magistrat.

Freies Gewerbe bedeutet, dass außer den allgemeinen Voraussetzungen für den Gewerbeantritt weder ein Befähigungsnachweis noch weitere spezielle Voraussetzung erforderlich sind.

Nach erfolgter Anmeldung bei der Behörde darf die Gewerbetätigkeit begonnen werden. Aufgrund dieser Gewerbeberechtigung wird man kraft Wirtschaftskammergesetz Mitglied bei der Wirtschaftskammer.

 
Tätigkeitsumfang

Der Veranstaltungsorganisator entwickelt für einen Auftraggeber (Veranstalter) ein Veranstaltungskonzept und Veranstaltungsprogramme. Er koordiniert den Kontakt des Veranstalters mit Künstlern, Technikern, Werbeleuten, Fotografen, Künstleragenturen, Modellagenturen, Personalbereitstellern, Sponsoren, Künstlermanagement und ähnlichen Partnern.

Der Veranstaltungsorganisator berät über Inhalt und Ablauf von Veranstaltungen, vermittelt die dafür erforderlichen Dienstleistungen, koordiniert und kontrolliert den Ablauf. Er selbst kann jedoch mit dieser Gewerbeberechtigung nicht als Veranstalter agieren - er handelt nur für den Veranstalter.

Der Tätigkeitsbereich des Veranstaltungsorganisators bezieht sich sowohl auf öffentliche, wie auch auf private Veranstaltungen.
Bei der Organisation von privaten Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnlichem gilt dieselbe Regelung wie bei öffentlichen Veranstaltungen.

Der Veranstaltungsorganisator kann sein Entgelt nach freier Vereinbarung in Rechnung stellen, einen amtlichen Tarif gibt es nicht.

Beschäftigt der Veranstaltungsorganisator Dienstnehmer, so können die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Rahmen der Gesetze (Urlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Angestelltengesetz usw.) frei vereinbart werden. Für diese Branche existiert kein Kollektivvertrag.

Der Veranstaltungsorganisator ist für eine breite Palette an Aufgaben hinsichtlich des Zustandekommens, der Organisation und Nachbetreuung von Veranstaltungen zuständig.

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Schwerpunkte und Kerntätigkeiten:
  • Vermittlung einer Performance

  • Beratung über Inhalt und Verlauf einer Veranstaltung

  • Koordinierung zwischen Veranstalter und Künstlern

  • Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes

  • Erstellung eines Budgetplanes

  • Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit

  • Erbringung aller Veranstaltungsnebenleistungen

  • Organisation und Abwicklung der Veranstaltung

  • Kontrolle des Ablaufs der Veranstaltung

  • Dokumentation, Abrechnung und Nachbearbeitung

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Privatunterricht

Nicht der Gewerbeordnung unterliegt die Ausübung der Erwerbszweige des Privatunterrichts und der Erziehung und der Betrieb jener Anstalten die diesen Aufgaben dienen (§ 2 Abs 1 Z 12 GewO).
Eine Person die selber unterrichtet darf diesen Unterricht aber auch selbst organisieren ohne dafür eine Gewerbeberechtigung zu benötigen.​

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Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

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Berufsgruppen und Brancheninfos: www.wko.at

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